Der Verein
Der Verein Naturerlebniswerk Vierhöfen e.V. übernahm 1999 die Betreuung der Fläche vom Bundesgrenzschutz mit dem Ziel, sie ökologisch zu entwickeln und für Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung zu nutzen. Noch heute kümmern sich die etwas mehr als 30 Mitglieder des gemeinnützigen Vereins um die praktische Naturschutzarbeit auf dem Gelände. Auch offene Bildungsangebote und Führungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sowie die Veröffentlichung des Veranstaltungskalenders werden durch den Verein organisiert.
Unser Vorstand
Dies ist unser auf zwei Jahre gewählter Vereinsvorstand:
Kira Cieslewicz (1. Vorsitzende)
Fabian Langer (stellv. Vorsitzender)
Bernhard Stilke (Kassenwart)
Marie Sprute (Beisitzende)
Ditmar Frommke (Beisitzer)
Spenden und die Arbeit unterstützen!?
Du möchtest den Verein und seine Arbeit finanziell unterstützen? Wir freuen uns über eine Spende auf das folgende Konto:
Naturerlebniswerk Vierhöfen e. V.
Volksbank Lüneburger Heide
IBAN: DE81 2406 0300 0640 3697 00
BIC: GENODEF1NBU
Unsere Satzung
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Naturerlebniswerk Vierhöfen e.V.“
Der Verein Naturerlebniswerk Vierhöfen e.V. ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, vor allem der Landkreise Harburg, Lüneburg und Umgebung.
Der Verein hat seinen Sitz in 21444 Vierhöfen, Radbrucher Weg 13. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck
Ziel und Zweck des Vereins ist die Betreibung und Unterhaltung des Naturerlebniswerk Vierhöfen im Radbrucher Forst als ökologisches Bildungs-, Beratungs- und Dienstleistungszentrum. Das Naturerlebniswerk Vierhöfen soll vorrangig zu folgenden Themen Kenntnisse und Informationen in der Öffentlichkeit verbreiten und Hilfestellung geben:
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Umweltschutz
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Natur- und Artenschutz
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Umweltbildung
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Verbraucherschutz
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Umweltgerechtes Wohnen und Bauen
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Freiraumgestaltung
Der Verein will ferner die Nachhaltigkeit fördern und durch Verbesserungen der Umweltbedingungen zur Lebensqualität der Menschen beitragen.
§3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Der Vorstand ist berechtigt, Vereinsmitgliedern Ausgaben, die im Rahmen der Vereinsaktivität entstehen, zu erstatten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.