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Mitgliedsantrag Naturerlebniswerk Vierhöfen e.V.

Geburtstag
Tag
Monat
Jahr
Mitgliedstyp:
stimmberechtigtes Basismitglied
nicht stimmberechtigtes Fördermitglied

Trage eine ganze Zahl ohne Währungszeichen ein, z.B. 30 oder 50. Möchtest du dich vom Beitrag befreien lassen, dann trage eine 0 ein.

Trage eine ganze Zahl ohne Währungszeichen ein, z.B. 30, 50 oder 100.

  • Ich beantrage die Aufnahme als Mitglied gemäß vorstehender Angaben und der derzeitig gültigen Satzung.

  • Ich willige ein, dass meine Daten zur Verwendung für Vereinszwecke elektronisch gespeichert und nicht an Dritte ohne vorherige Mitteilung weitergegeben werden.

  • Ich überweise den Mitglieds/- bzw. Förderbeitrag im ersten Quartal des Jahres auf das Vereinskonto. Mir ist bekannt, dass das erste Jahr beitragsfrei ist und dass ich die Möglichkeit habe, mich ohne Angabe von Gründen vom Mitgliedsbeitrag befreien zu lassen.

  • Bei Änderung meiner Bank- oder Adressdaten wird der Verein Naturerlebniswerk Vierhöfen e.V. umgehend informiert

Bitte wähle das heutige Datum aus.

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Kontodaten für deinen Beitrag

Naturerlebniswerk Vierhöfen e. V.

Volksbank Lüneburger Heide 

IBAN: DE81 2406 0300 0640 3697 00 

BIC: GENODEF1NBU

Unsere Satzung

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Naturerlebniswerk Vierhöfen e.V.“

Der Verein Naturerlebniswerk Vierhöfen e.V. ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, vor allem der Landkreise Harburg, Lüneburg und Umgebung.

Der Verein hat seinen Sitz in 21444 Vierhöfen, Radbrucher Weg 13. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck

Ziel und Zweck des Vereins ist die Betreibung und Unterhaltung des Naturerlebniswerk Vierhöfen im Radbrucher Forst als ökologisches Bildungs-, Beratungs- und Dienstleistungszentrum. Das Naturerlebniswerk Vierhöfen soll vorrangig zu folgenden Themen Kenntnisse und Informationen in der Öffentlichkeit verbreiten und Hilfestellung geben:

  • Umweltschutz

  • Natur- und Artenschutz

  • Umweltbildung

  • Verbraucherschutz

  • Umweltgerechtes Wohnen und Bauen

  • Freiraumgestaltung

Der Verein will ferner die Nachhaltigkeit fördern und durch Verbesserungen der Umweltbedingungen zur Lebensqualität der Menschen beitragen.

 

§3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Der Vorstand ist berechtigt, Vereinsmitgliedern Ausgaben, die im Rahmen der Vereinsaktivität entstehen, zu erstatten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

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